Gremien
Amateurvorstand
Am 17. Juni 2019 haben die Delegierten der Sporttreibenden Abteilungen Jörn Sturm in seinem Amt als Amateurvorstand bestätigt. Carsten Balschat ist sein Vertreter.
Der Amateurvorstand setzt sich seitdem wie folgt zusammen:
Vorsitzender: Jörn Sturm (Fußball-Abteilung)
Stellvertretender Vorsitzender: Carsten Balschat (Triathlon-Abteilung)
Kassenwärterin: Bärbel Szibat (Herrenfußball-Abteilung)
Delegierter der Fußballjugend: Axel Micheel (Fußballjugend-Abteilung)
Delegierter der nicht Fußball spielenden Jugend: Peter Maul (Bowling-Abteilung)
Aufgaben des Amateurvorstands
- Der Amateurvorstand unterstützt und berät das Präsidium. Er ist für den sportlichen Ablauf in den Amateurabteilungen eigenverantwortlich zuständig. Ob und welche Mannschaften direkt dem Präsidium unterstellt werden, entscheiden das Präsidium und der Amateurvorstand gemeinsam. Zur Erfüllung seiner Aufgaben steht dem Amateurvorstand die Geschäftsstelle des Vereins zur Verfügung.
- Der Amateurvorstand tagt monatlich. Er gibt sich eine eigene Geschäftsordnung, die zu ihrer Wirksamkeit der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch den Aufsichtsrat bedarf. Auf Antrag des Präsidiums oder des Amateurvorstands hat eine gemeinsame Sitzung dieser Organe stattzufinden. Unabhängig davon tagen Amateurvorstand und Präsidium mindestens zweimal im Jahr gemeinsam.
- Aus den Abteilungsfinanzplänen der Sport treibenden Abteilungen gemäß § 31, Ziffer 6, erstellt der Amateurvorstand einen Gesamtfinanzplan der Amateurabteilungen. Dieser ist vom Präsidium zu genehmigen.
- Der Amateurvorstand entscheidet über die Verteilung der Gelder, die nicht einer Amateurabteilung direkt, sondern dem Amateurvorstand allgemein zur Erfüllung seiner Zwecke zur Verfügung gestellt werden. Der Amateurvorstand hat insoweit Finanzhoheit. Die finanzielle und organisatorische Autonomie der Amateurabteilungen bleibt davon unberührt.
- Sofern eine Amateurabteilung Finanzmittel benötigt, die aus den ihr zur Verfügung stehenden Beiträgen und Zuwendungen nicht aufgebracht werden können, wendet sie sich an den Amateurvorstand. Dieser prüft die Erforderlichkeit und die Finanzierbarkeit der Mittel. Wenn er die Mittel für erforderlich hält, aber nicht selbst aufbringen kann, wendet sich der Amateurvorstand sodann an das Präsidium. Das Präsidium nimmt die Mittel, sofern es der Empfehlung des Amateurvorstands in dieser Sache folgt, dann in den Finanzplan oder einen Maßnahmenplan nach § 22 (Zuständigkeit des Präsidiums), Ziffer 1, Buchstabe d) auf.
- Der Vorsitzende des Amateurvorstands berichtet den Mitgliedern auf der ordentlichen Mitgliederversammlung über die Lage der Amateurabteilungen.
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Folgende Amateursportabteilungen gibt es beim FC St. Pauli:
- Beachvolleyball
- Blindenfußball
- Bowling
- Boxen
- Dart
- Fußball: Frauen und Mädchen, Herren
- Futsal
- Handball
- Kegeln
- Marathon
- Pipes & Drums
- Radsport
- Roller Derby
- Rugby
- Schach
- Schiedsrichter
- Segeln
- Tischfußball
- Tischtennis
- Tor- und Goalball
- Triathlon