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Aufsichtsrat

Dem Aufsichtsrat gehören satzungsgemäß sieben Mitglieder an. Ein/e Vorsitzende/r und dessen Stellvertreter/innen stehen dem Kontrollgremium vor. Beide werden aus der Mitte des Aufsichtsrats gewählt.

Seit der Wahl am 4. Dezember 2018 setzt sich der Aufsichtsrat wie folgt zusammen:

  • Sandra Schwedler (Vorsitzende)
  • Roger Hasenbein (Stellvertreter)
  • Dr. Philippe Niebuhr (Stellvertreter)
  • Gerrit Onken
  • Sönke Goldbeck
  • Karsten Meincke
  • Dr. Kai Scharff

Satzungsgemäß wurde zuletzt am 8. Dezember 2020 der Vorsitz sowie die Stellvertretung gewählt. Dabei wurde Sandra Schwedler im Amt als Vorsitzende und Roger Hasenbein als Stellvertreter bestätigt. Dr. Philippe Niebuhr wurde neben Hasenbein als weiterer Stellvertreter gewählt.

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Aufgaben des Aufsichtsrats

  • Der Aufsichtsrat benennt bis spätestens acht Wochen vor der Wahl des Präsidiums die Kandidaten für das Amt des Präsidenten. Diese benennen dem Aufsichtsrat bis spätestens sechs Wochen vor der Wahl ihre Kandidaten für die Ämter der Vizepräsidenten. Der Aufsichtsrat kann die benannten Vizepräsidentschaftskandidaten mit einer Dreiviertelmehrheit aller im Amt befindlichen Aufsichtsratsmitglieder ablehnen. Werden nicht bis vier Wochen vor der Wahl mindestens zwei  Vizepräsidentschaftskandidaten vom Aufsichtsrat bestätigt, so erlischt die Präsidentschaftskandidatur desjenigen, der diese Personen benannt hat.

  • Der Aufsichtsrat schlägt der Mitgliederversammlung die Kandidaten für das Amt des Präsidenten zur Wahl vor. Er kann jederzeit aus wichtigem Grund Präsidiumsmitglieder abberufen (§ 23). Er kann kommissarische Präsidiumsmitglieder gemäß § 23 (Wahl des  Präsidiums, Amtsdauer), Ziffer 4 und 5 laut Satzung des FC St. Pauli ernennen. Er beschließt zu Beginn eines jeden Geschäftsjahres über den vom Präsidium vorzulegenden Finanzplan. Er bestellt den  Wirtschaftsprüfer oder die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, der/die nach Abschluss des  Geschäftsjahrs den vom Präsidium erstellten Jahresabschluss mit Lagebericht zu prüfen  und zu bestätigen hat, und genehmigt den Jahresabschluss mit Lagebericht.

  • Der Aufsichtsrat überwacht das Präsidium in seiner Geschäftsführung und in der Wahrnehmung der Vereinsaufgaben. Ihm stehen dabei uneingeschränkte Prüfungsund Kontrollrechte im Verein und in den mit ihm verbundenen Unternehmen sowie  Beteiligungen zu.

  • Der Aufsichtsrat wirkt bei Beschlüssen des Präsidiums gemäß § 22 (Zuständigkeit des  Präsidiums), Ziffer 3 der Satzung des FC St. Pauli mit.

  • Der Aufsichtsrat berichtet der Mitgliederversammlung.

  • Der Aufsichtsrat beantragt die Entlastung des Präsidiums.

  • Der Aufsichtsrat schließt die Verträge mit hauptamtlichen Präsidiumsmitgliedern ab.

KONTAKT

Fußball-Club St. Pauli v. 1910 e.V.

Harald-Stender-Platz 1
20359 Hamburg

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